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   VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91   

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VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91 (https://dejure.org/2000,2903)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.05.2000 - 4 N 2660/91 (https://dejure.org/2000,2903)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 4 N 2660/91 (https://dejure.org/2000,2903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, § 30 BauGB
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Nichtigkeit einer Bauleitplanung; Ausgestaltung von Verkehrsflächen; Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 5; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 30; ; BNatSchG § 8; ; HENatG § 5; ; HENatG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht, Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, Ausweisung einer Straße - Ausgleich, Bebauungsplan, Differenzverfahren, Eingriff, Natur und Landschaft, Naturschutz, Planungsabsicht, Planungsergebnis, Planrechtfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit der Bauleitplanung; Entsprechen des Planungsergebnisses der Planungsabsicht nach den Planaufstellungsvorgängen ; Ausgestaltung der Verkehrsfläche einer Straße ; Richtlinien für die Anlage von Straßen ; Abwägung im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans; ...

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 310 (Ls.)
  • BauR 2001, 841
  • ZfBR 2001, 129
  • ZfBR 2001, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Widerspruch des Bebauungsplans zu einer

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Eine Bauleitplanung ist nichtig, wenn das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsvorgängen zu entnehmenden Planungsabsicht nicht entspricht (wie Hess. VGH, Beschluss vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 - HessVGRspr. 1995 S. 75).

    Eine Bauleitplanung ist nichtig, jedenfalls unwirksam, wenn das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsvorgängen zu entnehmenden Planungsabsicht nicht entspricht (Hess. VGH, B. v. 25.08.1994 - 4 N 796/92 - HessVGRspr. 1995, S. 75; U. v. 06.04.1979 - IV N 7/77 - BRS 35 Nr. 4).

  • VGH Hessen, 12.02.1993 - 4 UE 2744/90

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe - hier: bei nicht ausgleichbaren

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Die Berechnung auf der Grundlage des angewandten Differenzverfahrens führte notwendigerweise zu willkürlichen Ergebnissen (im Anschluss an Urteil des Hess. VGH vom 12.02.1993 - 4 UE 2744/90 - BRS 55 Nr. 46).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 12.02.1993 (- 4 UE 2744/90 - BRS 55 Nr. 46) näher dargelegt hat, führt die hier von der Antragsgegnerin angewandte Berechnungsmethode nach dem Differenzverfahren notwendigerweise zu willkürlichen Ergebnissen.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Es ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Privatbelange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit anderer Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 [314]).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Ein Bebauungsplan kann zulässigerweise auf die Festsetzung von Flächen nach Nr. 20 beschränkt sein, wenn dies der positiven planerischen Konzeption der Gemeinde entspricht und nicht eine bloße "Negativplanung" ist (BVerwG, B. v. 27.07.1990 - 4 NB 156.89 - BRS 50 Nr. 101 = NVwZ 1991, S. 62).
  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Eine Kompensation kann nur durch eine rechtliche Aufwertung von Flächen durch entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan bzw. durch die Übertragung des Ausgleichs auf ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren erfolgen, wenn dessen Ergebnis als sicher bereits im Rahmen der planerischen Abwägung antizipiert werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 09.05.1997 - 4 N 1.96 - BRS 59 Nr. 11 = NuR 1997 S. 446 mit Anm. Louis; vgl. auch Hess. VGH, B. v. 26.02.1999 - 4 N 3578/97 - [Verkehrsprobleme]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Ein Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, soweit er nach der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist (BVerwG, U. v. 07.05.1971 - IV C 76.68 - BRS 24 Nr. 15).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Auch bezüglich der materiellen Fehler des Plans besteht die konkrete Möglichkeit der Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden (vgl. BVerwG, U. v. 08.10.1998 - 4 CN 7.97 - BRS 60 Nr. 52).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Dabei besitzt die Gemeinde, die gerade bewusst Städtebaupolitik betreiben soll (BVerwG, B. v. 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86) ein weites planerisches Ermessen.
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92

    Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Im Übrigen ist eine Fehlerheilung durch teilweise Verfahrenswiederholung grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Satzung zuvor in einem Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.05.1993 - 4 N 2.92 -, DVBl. 1993, 1096).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
    Bauleitpläne haben der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung, zu der auch die Ausweisung von Verkehrsflächen für die Erschließung der Grundstücke gehört, zu dienen, und dem ist nur genügt, "wenn überhaupt hinreichend gewichtige städtebaulich beachtliche Allgemeinbelange für eine bestimmte Planung sprechen" (BVerwG, B. v. 18.12.1987 - 4 NB 4.87 - BRS 47 Nr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1998 - 3 S 731/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß eines Ratsmitgliedes wegen

  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1993 - 11a NE 64/89

    Bauleitpläne; Planrechtfertigung; Allgemeinbelange; Einschränkung der

  • VGH Hessen, 18.05.1989 - 4 UE 970/85

    Bebauungsplan - Ausweisung von privaten Grünflächen; Einfügen eines

  • VGH Hessen, 06.04.1979 - IV N 7/77
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

  • VGH Hessen, 31.05.2001 - 3 N 4010/97

    Normenkontrolle - raumbedeutsames Vorhaben

    Zur Methodik der Ausgleichsbewertung werde darauf hingewiesen, dass das Urteil des 4. Senats des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 25.05.2000 (4 N 2660/91, HSGZ 2001, 165 = NuR 2001, 278) die notwendige Bewertung von Eingriffen in einer Art und Weise beschreibe, wie sie die Antragsgegnerin ausweislich der Planbegründung zum streitgegenständlichen Bebauungsplan durchgeführt habe.

    Wird - wie im vorliegenden Fall - ein Landschaftsplan in den Bebauungsplan integriert, der eine derartige Bestandsaufnahme enthält, kann nicht generell eine zusätzliche Bestandsaufnahme neben dem vorhandenen Landschaftsplan gefordert werden, wenn sich die Erforderlichkeit für die Gemeinde nicht aufdrängt oder aus Hinweisen von Trägern öffentlicher Belange ergibt (Hess. VGH, U. v. 25.05.2000 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 9 N 3208/98

    Abwägungsfehlerhafte Ausgleichsmaßnahmen wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit

    Eine Bauleitplanung ist aber unwirksam, wenn das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsunterlagen zu entnehmenden Planungsabsicht nicht entspricht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25. Mai 2000 - 4 N 2660/91 -, HessVGRspr 2002, 33 = NuR 2001, 278).

    Ob eine Fehlerheilung überhaupt stattfinden wird, ist im Übrigen ungewiss (vgl. hierzu Hess. VGH, Urteile vom 25. Mai 2000 - 4 N 2660/91 - und 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Februar 1998 - 3 S 731/97 -).

  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 1 N 08.2703

    Normenkontrolle; Erforderlichkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan;

    Nicht erforderlich ist auch eine Festsetzung, die nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sei es, dass die Gemeinde (bewußt) eine Festsetzung trifft, die nach ihrem Willen nicht verwirklicht werden soll (vgl. BVerwG vom 18.12.1990 BayVBl 1991, 280; vom 11.5.1999 a.a.O), sei es, dass Planungsabsicht und Planungsergebnis aus sonstigen Gründen - etwa infolge eines Irrtums über den Inhalt der Festsetzung - auseinanderfallen (vgl. BayVGH vom 25.9.2001 Az. 26 N 99.766 ; OVG SH vom 11.12.2003 NVwZ-RR 2005, 24; HessVGH vom 25.8.1994 HessVGRspr 1995, 75; vom 25.5.2000 ZfBR 2001, 129; Giercke in Brügelmann, Baugesetzbuch, § 1 BauGB RdNr. 239 f.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1 RdNrn. 31 und 38).
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

    Ob eine Fehlerheilung überhaupt stattfinden wird, ist im Übrigen ungewiss (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 25. Mai 2000 - 4 N 2660/91 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Februar 1998 - 3 S 731/97 -).
  • VGH Hessen, 23.11.2000 - 3 N 2513/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes

    Der - ebenfalls für Baurecht zuständige - 4. Senat, der mangels einer Übergangsregelung grundsätzlich das neue Verfahrensrecht für anwendbar hält, ist der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Maßgabe gefolgt, dass er offengelassen hat, ob für vor dem 01.01.1997 gestellte Normenkontrollanträge im Ergebnis eine Meistbegünstigung Platz greift, d. h., zu Gunsten des jeweiligen Antragstellers die alte und/oder neue Fassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Anwendung kommt (Urteil vom 25.05.2000 - 4 N 2660/91 -).

    Er muss durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt werden (Hess. VGH, U. v. 25.05.2000 - 4 N 2660/91 - m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 14 N 07.621

    Normenkontrolle; Bebauungsplanänderung; Überplanung von Privatgrundstücken als

    Folglich sind Bauleitpläne dann erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB 1998, wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden können (z.B. BVerwG vom 11.5.1999 NVwZ 1999, 1338 = BauR 1999, 1136 m.w.N.; BVerwG vom 13.12.2007 Az.: 4 BN 52/07), weil sie "objektiv vernünftigerweise geboten sind" (BVerwG vom 7.6.1978 Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 16; BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8 m.w.N.; HessVGH vom 25.5.2000 NuR 2001, 278; VGH BW vom 12.8.1994 NVwZ 1996, 271/272; OVG NRW vom 22.3.1993 NVwZ-RR 1994, 311), denn diese Konzeption i.S.e. bewussten Städtebaupolitik ist gerade Aufgabe der Gemeinde (BVerwG vom 14.8.1995 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86; BVerwG vom 16.1.1996 NVwZ-RR 1997, 83 = BRS 58 Nr. 1; BVerwG vom 4.10.2007 BauR 2008, 325).

    Der Gemeinde steht insoweit ein weiter planerischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung (z.B. BVerwG vom 22.4.1997 NVwZ-RR 1998, 217; BVerwG vom 18.10.2006 BauR 2007, 331; HessVGH vom 25.5.2000 NuR 2001, 278/279), denn bei § 1 Abs. 3 BauGB 1998 handelt es sich um eine "nur grobe und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen" vorbeugende Schranke der gemeindlichen Planungshoheit (BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8).

  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.1501

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan für

    Die Grünflächen entlang der Nord- und der Ostgrenze des Plangebiets, die den größten Teil dieser Flächen ausmachen, müssen aber deswegen außer Betracht bleiben, weil ihre Festsetzung als Ausgleichsfläche wegen eines Auseinanderfallens von Planungsabsicht und Planungsergebnis - das Festgesetzte entspricht nicht dem Gewollten - unwirksam ist (vgl. HessVGH vom 25.5.2000 BRS 63 Nr. 227 = NuR 2001, 278).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2001 - 5 S 343/00

    Bestimmtheit eines Bebauungsplans; Abwägungsfehler

    Der - rechtliche - Ausschluss des Fahrzeugverkehrs von und zu notwendigen Stellplätzen für das "Haus an der Alb" entspricht aber nicht dem Planungswillen der Antragsgegnerin; die Festsetzung des öffentlichen Fußwegs entlang der Alb ist daher ungültig (vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 25.05.2000 - 4 N 2660/91 - NuR 2001, 278).
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.1123

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler;

    Unzulässig sind nicht nur Festsetzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig sind oder bei denen auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung besteht (vgl. BVerwG vom 11.5.1999 NVwZ 1999, 1338), sondern auch Festsetzungen, die nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sei es, dass die Gemeinde eine Festsetzung trifft, die nach ihrem Willen nicht verwirklicht werden soll, sei es, dass Planungsabsicht und Planungsergebnis aus sonstigen Gründen - etwa in Folge eines Irrtums über den Inhalt der Festsetzung - auseinander fallen (vgl. BVerwG vom 18.12.1990 BayVBl 1991, 280; BayVGH vom 27.4.2010 Az. 1 N 08.2703; HessVGH vom 25.5.2000 ZfBR 2001, 129).
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